Deutschland verfügt über ein umfangreiches Netzwerk staatlicher Förderprogramme, die besonders für Startups in der frühen Phase attraktiv sind. Der große Vorteil: Diese Mittel müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden und verwässern Ihre Unternehmensanteile nicht.
Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit unterstützt arbeitslose Gründer mit bis zu 15 Monaten finanzieller Förderung. In den ersten sechs Monaten erhalten Sie Ihre letzte Arbeitslosengeld-Zahlung plus 300 Euro für Ihre soziale Absicherung. In den folgenden neun Monaten können Sie noch die 300 Euro Zuschuss beantragen. Voraussetzung ist ein tragfähiges Geschäftskonzept, das von einer fachkundigen Stelle wie der IHK oder einem Steuerberater bestätigt werden muss.
Das EXIST-Gründerstipendium richtet sich gezielt an Hochschulabsolventen und Wissenschaftler mit innovativen, technologieorientierten Geschäftsideen. Die Förderung umfasst bis zu drei Gründer für maximal ein Jahr mit monatlichen Beträgen zwischen 1.000 und 3.000 Euro plus Sachausgaben und Coachings. Auch das EXIST-Forschungstransfer-Programm unterstützt forschungsbasierte Gründungsvorhaben mit noch höheren Fördersummen für bis zu 18 Monate.
Regionale Förderprogramme
Neben bundesweiten Programmen bieten die Bundesländer eigene Förderinitiativen an:
- Bayern: Gründerkredit der LfA Förderbank mit bis zu 10 Millionen Euro
- Berlin: ProFIT für innovative Technologieprojekte
- NRW: Gründungsstipendium mit 1.000 Euro monatlich für ein Jahr
- Baden-Württemberg: Start-up BW Pre-Seed für innovative Gründungsvorhaben